Page 12 - Datenbankreduktion im Kontext S/4 Migration
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 PROBLEMSTELLUNG 1
Die wichtigsten Problemstellungen, die sich aus dem Kontext ergeben:
 Prüfer haben freies Wahlrecht bei der Nutzung der Zugriffsarten.
 Haftung und Risiko bei falscher Nutzung des Systems durch den Prüfer trägt der Steuerpflichtige. Für die Eingrenzung des richtigen Zugriffes ist der Steuerpflichtige verantwortlich
(z.B. Einhaltung von Datenschutz bzw. Branchenspezifische Geheimnisse)
 Definitionen der aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtigen Daten verbleiben beim Steuerpflichtigen
und das kann sehr weitgefasst sein. Eine Eingrenzung von Systemen, die zur Steuerprüfung für den Zugriff vorbereitet werden müssen, ist seitens der Finanzbehörde nicht vorgesehen  Alle Systeme können „relevante Daten“ beinhalten. (Siehe auch Schreiben der GoBD vom 14.11.2014 – Randziffer 3-6 sowie 20)
 Prüfer haben kein Verwertungsverbot von Daten.
Informationen können für andere Steuertatbestände weitergereicht werden.
 Daten des Datenzugriffes können in Abstimmung mit dem Steuerpflichtigen mitgenommen werden (Rz. 168 der GoBD vom 14.11.2014)
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