Page 11 - Datenbankreduktion im Kontext S/4 Migration
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 „DER DATENZUGRIFF“
Die Grundlage für den Datenzugriff findet sich in der Abgabenordnung§147 und wird in der GDPdU bzw. GoBD detailliert:
 Z1 – Unmittelbarer Zugriff
Der Prüfer greift eigenständig auf das System zu.
 Z2 – Mittelbarer Zugriff
Der Prüfer bestimmt die Daten und lässt sich die Daten vom Steuerpflichtigen
aus dem System beschaffen  dies entspricht ungefähr der früheren Prüfungshistorie.
 Z3 – Datenträgerüberlassung
Der Prüfer bekommt einen Datenträger mit den für die Prüfung geforderten Daten
in einem bestimmten Dateiformat und kann diese mittels eigener Prüfsoftware auswerten.
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