Page 11 - Datenbankreduktion im Kontext S/4 Migration
P. 11
„DER DATENZUGRIFF“
Die Grundlage für den Datenzugriff findet sich in der Abgabenordnung§147 und wird in der GDPdU bzw. GoBD detailliert:
Z1 – Unmittelbarer Zugriff
Der Prüfer greift eigenständig auf das System zu.
Z2 – Mittelbarer Zugriff
Der Prüfer bestimmt die Daten und lässt sich die Daten vom Steuerpflichtigen
aus dem System beschaffen dies entspricht ungefähr der früheren Prüfungshistorie.
Z3 – Datenträgerüberlassung
Der Prüfer bekommt einen Datenträger mit den für die Prüfung geforderten Daten
in einem bestimmten Dateiformat und kann diese mittels eigener Prüfsoftware auswerten.
© PART Business Solution GmbH
11