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Verfahren (Bsp. Deutschland)
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Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt.) bestätigt gemäß § 18e Nr. 1 UStG Unternehmern die Gültigkeit einer USt-IdNr. 
Sie erhalten im Bestätigungsverfahren die Auskunft, ob eine ausländische USt-IdNr. zum Zeitpunkt der Anfrage in dem Mitgliedstaat, der sie erteilt hat, gültig ist.  
 
Die Bestätigung kann Online im Dialog oder maschinell über einen Webservice mit einer XML-RPC-Schnittstelle abgefragt werden.
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