Page 5 - XVAT und XGLB
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Rechtslage
Innergemeinschaftliche Lieferungen und Dienstleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Empfänger in einem EU-Mitgliedstaat über eine gültige USt-IdNr. verfügt.
Durch eine regelmäßige Prüfung der
USt-IdNr. Ihrer Geschäftspartner vermeiden Sie entsprechende Probleme bei der Steuerprüfung und verhindern eine Haftung für nicht abgeführte USt.
© Xaption 2015


































































































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