Diese Abkürzung steht für »Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen durch die Finanzverwaltung«.
Als einfache Alternative für GDPdU könnte auch folgende Abkürzung stehen "Gib dem Prüfer die Unterlagen".
Der § 147 Absatz 6 Abgabeordnung beschreibt, mit welchen zusätzlichen Befugnissen ab dem Jahr 2002 eine Betriebsprüfung erfolgen kann
Was heute noch in weiter Ferne zu sein scheint zeichnet sich bereits sehr konkret ab. Die elektronische Bilanz kommt für Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2010 beginnen. Wenn man bedenkt, dass je Reportinganforderung Anpassungen im dann gültigen Kontenplan 2011 bereits in 2010 vorzunehmen sind ist das Thema elektronische Bilanz (E-Bilanz) gar nicht mehr so weit entfernt.
Die Abkürzung SAFT steht für Standard Austausch Format. Der dazu passende Dateityp wird mittels XML = Extensible Markup Language beschrieben. Als Verwendungszweck sind in diesem Kontext speziell Archive vorgesehen.
Egal, ob im In - oder Ausland: Kommunikation ist das A und O für eine optimale Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen! Natürlich ist obiger Satz eine Plattitüde, die jedem klar ist. Nur, im internationalen Umfeld ergeben sich zusätzliche Probleme: Sprachbarrieren, kulturelle Eigenheiten, Zeitverschiebung und auch ein anderes Verständnis, wie man gesetzliche Bestimmungen handhabt bzw. entsprechende Lösungen implementiert
Im Sommer 2001 wurden die GDPdU veröffentlicht, vor fast neun Jahren. Seit Anfang 2002 gelten sie. Doch erst seit dem 25. Dezember 2008 muss man sie wirklich ernst nehmen, lässt uns die Finanzverwaltung wissen. Erst ab diesem Tag bekam der Fiskus mit dem Verzögerungsgeld das erste echte Sanktionsmittel bei GDPdU-Verstößen an die Hand.