Neue LZB Meldung ab 01.07.2013 OSS Hinweise 1115137/1761007
Um Zahlungen korrekt in Z4 melden zu können, müssen Bankkonten Im B-Segment als geldbewegungsrelevant gekennzeichnet sein !
„Als Meldeerleichterung besteht im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung die Möglichkeit, die Meldung Anlage Z 4 zur AWV nicht bei Zahlung, sondern bei Eigentumsübertrag beziehungsweise bei Einbuchung der Forderungen und Verbindlichkeiten auf Konten der Buchhaltung zu erstellen. Eine entsprechende Ausnahmegenehmigung kann formlos unter der E-Mail-Adresse statistik-s21@ bundesbank.de beantragt werden.“
Hallo Herr Forsthuber, Vielen Dank für das Dokument. Welche Erfahrung (Handlungsempfehlungen, Besonderheiten etc.9 haben Sie mit Z1/Z4 Meldungen im SAP gemacht?