Bewertung Anlagenbuchhaltung |
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07.10.07 18:07
FI-AA
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Bewertung Anlagenbuchhaltung
Hallo Zusammen
Wie buche ich Zubehör für einen PC (Brenner, Arbeitsspeicher oder Drucker) ?
Da es nicht selbständig nutzbar ist, kommt GWG nicht in Frage. Oder kann ich es direkt als Aufwand buchen?
Danke Gruß AA
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10.10.07 07:40
andreas_schmitt
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Re: Bewertung Anlagenbuchhaltung
Hallo,
Scanner und Drucker sind keine selbständig nutzbaren Wirtschaftsgüter. Daher darf man diese auch nicht als geringwertiges Wirtschaftsgut behandeln
Gruß AS
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12.10.07 13:31
beate.muellernicht registriert
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Re: Bewertung Anlagenbuchhaltung
Bitte beim Drucker aufpassen.
Ist es ein All-in-One Gerät ist dieser selbständig nutzbar. D. h. bei der Anschaffung eines Druckers kann man das zum Vorteil auslegen und als GWG buchen.
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16.10.07 15:25
FI-AA
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Re: Bewertung Anlagenbuchhaltung
Das mit dem Drucker ist OK.
Was passiert, wenn zusätzlich Arbeitsspeicher gekauft wird. Aktivierung oder als Aufwand buchen?
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21.10.07 11:25
beate.muellernicht registriert
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Re: Bewertung Anlagenbuchhaltung
Wenn der Arbeitsspeicher zusammen (zeitnah...) mit einem neuen PC angeschafft wird, aktiviere ich das zusammen mit dem PC.
Wenn der PC aber schon einige Jahre alt ist, nehme ich die RAM Bausteine als Instandhaltungsaufwand. Die dienen dann dazu den PC beim Laufen zu halten.
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