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Bewertung Anlagenbuchhaltung
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07.10.07 18:07
FI-AA 
Bewertung Anlagenbuchhaltung

Hallo Zusammen

Wie buche ich Zubehör für einen PC (Brenner, Arbeitsspeicher oder Drucker) ?

Da es nicht selbständig nutzbar ist, kommt GWG nicht in Frage. Oder kann ich es direkt als Aufwand buchen?

Danke
Gruß
AA

10.10.07 07:40
andreas_schmitt 
Re: Bewertung Anlagenbuchhaltung

Hallo,

Scanner und Drucker sind keine selbständig nutzbaren Wirtschaftsgüter. Daher darf man diese auch nicht als geringwertiges Wirtschaftsgut behandeln

Gruß
AS

12.10.07 13:31
beate.mueller

nicht registriert

Re: Bewertung Anlagenbuchhaltung

Bitte beim Drucker aufpassen.

Ist es ein All-in-One Gerät ist dieser selbständig nutzbar. D. h. bei der Anschaffung eines Druckers kann man das zum Vorteil auslegen und als GWG buchen.

16.10.07 15:25
FI-AA 
Re: Bewertung Anlagenbuchhaltung


Das mit dem Drucker ist OK.

Was passiert, wenn zusätzlich Arbeitsspeicher gekauft wird. Aktivierung oder als Aufwand buchen?

21.10.07 11:25
beate.mueller

nicht registriert

Re: Bewertung Anlagenbuchhaltung


Wenn der Arbeitsspeicher zusammen (zeitnah...) mit einem neuen PC angeschafft wird, aktiviere ich das zusammen mit dem PC.

Wenn der PC aber schon einige Jahre alt ist, nehme ich die RAM Bausteine als Instandhaltungsaufwand. Die dienen dann dazu den PC beim Laufen zu halten.

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