Änderung Nutzungsdauer ohne AfA-Korrektur |
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16.01.11 14:19
vcg001
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Änderung Nutzungsdauer ohne AfA-Korrektur
Hallo, gibt es eine Möglichkeit, dass bei Änderung der Nutzungsdauer (z.B. Verlängerung von 10 auf 15 Jahre) den AfA-Schlüssel o.ä so einzustellen, dass die AfA im laufenden Jahr nicht korrigiert wird.
D.h. bei dem Beispiel 10 auf 15 Jahre ND-Änderung wird ja die bereits zuviel gebuchte AfA des laufenden Jahres in der nächsten zu buchenden Periode zurückgenommen.
Es wird aber gewünscht, dass bei der ND-Änderung nur der aktuelle Restbuchwert durch die neue Restlaufzeit (linearer AfA-Schlüssel) geteilt wird ohne berücksichtigung der bereits gebuchten AfA oder ist das gar nicht möglich und kann dies nur im Zweifelsfall durch eine manuell gebuchte a.o Abschreibung bzw. Zuschreibung erfolgen.
Vielen Dank. Gruss, V.
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19.01.11 14:44
joachimn
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Re: Änderung Nutzungsdauer ohne AfA-Korrektur
Hallo V.
das müsste man mal austesten.
Parallel zur Änderung der Nutzungsdauer in der Anlage müsste man einen anderen Abschreibungsschlüssel setzen. Im Abschreibungsschlüssel gibt es mehrere Rechenmethoden, z.B. die Stufenmethode. Hier kann man festlegen, woraus sich die AFA berechnet, also AHK oder Restbuchwert. Auch kann man hier ein Kennzeichen zum Rechnen aus dem Restbuchwert setzen, Prozentsatz aus Restnutzungsdauer. Die AFA-Werte für die abgeschlossenen Jahre bleiben unverändert, aber dieses GJ ist offen und dadurch verändert sich die AFA wenn die AFA-Parameter (Abschreibungsschlüssel, Nutzungsdauer etc.) verändert werden. Das könnte man evtl. durch eine Umstellmethode (keine automatische Umstellung) und korrespondierenden Phasen bei den restlichen Methoden hinbekommen.
Also, das ist eine Customizing-Aufgabe die man im Test- oder Qualitäts-System mal durchspielen muß. Vorgehen wäre so einen AFA-Schlüssel anzulegen, den Anlagen zuzuweisen und die Nutzungsdauer ändern. Danach Werte neurechnen, entweder mit TA AFAR, in AS02 für eine Anlage oder im Asset Explorer neurechnen drücken.
Hoffe das hilft weiter.
Grüße Joachim
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19.01.11 23:22
SAP_Berater
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Re: Änderung Nutzungsdauer ohne AfA-Korrektur
Hallo,
ich denke, dass es sinnvoll wäre die Nutzungsdauer erst dann zu ändern, wenn in AA der Jahresabschluss durchgeführt wurde und somit keine Buchungen im alten Jahr möglich sind. Der AfA-Schlüssel beinhaltet sehr komplexe Rechenmethoden mit einer Vielzahl von Einstellmöglichkeiten, ein Test auf der "grünen Wiese" müsste sehr komplex und über mehrere Jahre durchgeführt werden.
Allerdings wäre hier auch interessant, wie viele Anlagen betroffen sind und ob der obige Fall ein Einzelfall ist, oder eine Vielzahl von verschiedenen Möglichkeiten auftreten.
Gruß Maik
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04.03.11 11:12
inventar  Moderator
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Re: Änderung Nutzungsdauer ohne AfA-Korrektur
Hallo vcg001,
die Anforderung ist rechtlich etwas merkwürdig. Jetzt, noch im laufenden Geschäftsjahr, kommt plötzlich die Erkenntnis dass, aber erst ab nächsten Geschäftsjahr (!?) die Nutrzungsdauer einer Anlage doch länger ist als angenommen. Dann ist eigentlich auch die AfA des noch nicht abgeschlossen, laufenden Geschäftsjahrs zu verändern.
Formal darf diese überraschende Erkenntich erst nach dem Jahresabschluss (Testat) erfolgen! Also so vorgehen wie SAP_Berater vorschlägt.
mfg
D. Schlagenhauf
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17.02.14 09:43
wetterfrosch
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Re: Änderung Nutzungsdauer ohne AfA-Korrektur
Hallo!
Ich habe ein kleines oder doch großes Problem. Im letzten Jahr bekam ich die Anforderung Nutzungsdauern für sehr viele Anlagen zu verlängern und habe die Anlagenstammdaten angepasst. Demgemäß wurde die Abschreibung für 2013 monatlich errechnet und gebucht (AK / Neue ND). Nun soll ich eine Korrektur vornehmen, sodass für 2013 RBW / RND gerechnet wird und somit die gesamten Afaläufe korrigiert werden. 1. Wie kann ich die gesamten Afaläufe stornieren? Ist das überhaupt nötig/möglich? 2. Dann müsste ich die Abschreibungsschlüssel dann für sämtliche Anlagen ändern, sodass der RBW für die Afaberechnung genommen wird. ....... Hat jemand einen Lösungsvorschlag? 
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17.02.14 12:26
Oerlibird
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Re: Änderung Nutzungsdauer ohne AfA-Korrektur
Hallo Wetterfrosch,
kurz zu deinen Fragen:
1) eine Stornofunktionalität für Abschreibungsläufe gibt es nicht. Eine Korrektur erfolgt immer über eine Anpassung der Nutzungsdauer, des Abschreibungsschlüssels oder eine Korrektur von Bewegungen (die in deinem Fall aber nicht stattgefunden haben) 2) Ja, wenn die Nutzungsdauern korrekt sind und die Abschreibung künftig immer vom Restbuchwert anhand der Restlaufzeit gerechnet werden soll, dann muss auch ein entsprechender Abschreibungsschlüssel zugewiesen werden. Realisiert werden kann die Änderung über eine Massenänderung mittels Arbeitsvorräten, eine LSMW oder auch eine Eigenprogrammierung, sofern nicht manuell Hand angelegt werden soll.
Besten Gruß
Oerlibird
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18.02.14 10:45
wetterfrosch
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Re: Änderung Nutzungsdauer ohne AfA-Korrektur
Hallo Oerlibird! Vielen Dank für deine Antwort! Ich habe das Problem mittlerweile gelöst. Ich wusste nicht, dass ich für Dezember einen Wiederholungslauf machen kann, obwohl der Jänner bereits gebucht worden ist. Ich habe einfach für die betreffenden Anlagen den Abschreibungsschlüssel im Anlagenstamm geändert, sodass das System RBW/RND rechnet. Danach war ein Wiederholungslauf möglich, in dem alle geänderten Anlagen inkludiert waren und die Werte auf Basis des neuen Afaschlüssels korrigiert wurden. Und dann habe ich einfach auch nochmal einen Wiederholungslauf für Jänner gemacht. Jetzt ist alles wieder so wie es sein soll. Danke nochmal!! LG, Wetterfrosch
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