Zuschreibung und der Ausweis im Anlagengitter |
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14.08.09 07:03
mblenke
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Zuschreibung und der Ausweis im Anlagengitter
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu Buchungen im Anlagevermögen und dessen Ausweis im Anlagegitter. Es gibt die Folgenden Begrifflichkeiten: Zuschreibung (Korrektur der Afa/abgeschl. Geschäftsjahr) Aufwertung (prozentuale Aufwertung pro Jahr) Nachaktivierung (abgeschlossenes Geschäftsjahr) Angenommen man hat Aktien... im Anlagevermögen. Am Ende des Jahres erhält man von der Bank eine Nachricht über den Wert des Depots. Der Wert hat sich geändert und ich möchte die AHK erhöhen. Die Buchung soll im Anlagengitter in einer separaten Spalte ausgewiesen werden (eigentlich in der Spalte Zuschreibungen). Ein Ausweis in der Spalte Zugang ist nicht korrekt da man hier von einem Neukauf ausgehen könnte.
AHK GJ-Beg Zuschreibung aktuelle AHK 15.000,- 2.000,- 17.000,-
Ich als Buchhalter verstehe unter einer Zuschreibung eine Werterhöhung der AHK.
Hat hierzu jemand Erfahrungen???
Viele Grüße
Mathias
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21.08.09 13:09
JuttaWegener
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Re: Zuschreibung und der Ausweis im Anlagengitter
Lieber Mathias,
auch ich sehe, das in SAP-Standard Gitterversion die Zuschreibung nicht da steht, wo man sie erwartet.
Eine Lösung: "Lege neue Gitterverversion an mit den Bewegsungsartengruppen dorthin, die du möchtest" scheint mir nicht praktikabel.
MfG
Jutta Wegener
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16.11.09 22:58
inventar  Moderator
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Re: Zuschreibung und der Ausweis im Anlagengitter
Hallo zusammen,
Zuschschreibungen im Sinne des HGB 268 Abs. 2 beziehen sich auf Veränderungen von Wertansätzen aus Vorgeschäftsjahren, i.d.R. aufgedeckt durch steuerliche Betriebsprüfungen. Nach gängiger Expertenmeinung (ADS, Küting/Weber und meiner) können dies, neben den kum. Abschreibungen auch Veränderungen der historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten sein. Ich empfehlen dringend diese Veränderung von Anschaffungs-/Herstellungskosten und der kum. Abschreibungen im SAP-Anlagegitter unter der Spalte "Zuschreibung" darzustellen.
Hier ist deutlich von "anschaffungsnahmen Aufwendungen" und/oder "nachträglichen Herstellungskosten" zu unterscheiden, siehe HGB § 255. Diese Investionstätigkeiten des laufenden Geschäftsjahres sind unter der Spalte "Zugang" darzustellen.
mfg
D. Schlagenhauf
info@inventar.de
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16.11.09 23:05
inventar  Moderator
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Re: Zuschreibung und der Ausweis im Anlagengitter
Hallo Mathias,
zu Ihrem Fall noch eine Bemerkung.
Nach HGB stellen die Anschaffungs-/Herstellungskosten (AHK) die Höchstgrenze der Bewertung dar. Steigt also der Aktienkurs zum Bilanzstichtag über die AHK dürfen lediglich evtl. vorgenommne Abschreibungen der Vorgeschäftsjahre zurückgenommen bzw. "zugeschrieben" werden.
mfg
D. Schlagenhauf
info@inventar.
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