gleitender Durchschnittspreis / Abwertung |
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09.03.23 08:04
exberliner
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gleitender Durchschnittspreis / Abwertung
Hallo Zusammen,
wird der gleitende Durchschnittspreis durch Abwertungen, wie z.b. Niederstwertermittlung nach Marktpreisen, Gängigkeit, Reichweite, LIFO/FIRO, verändert (Stichwort Bilanzbewertung)? Sprich, werden Abwertungen auf Materialebene durchgeführt, oder auf separaten Konten gebucht?
Es geht um die Frage, ob sich der gleitende Durchschnittspreis nie verändert, falls ich z.B. einen Zugang vor laaaanger Zeit hatte, und das Material immer noch auf Bestand habe.
Vielen Dank Exberliner
** habe jetzt mal eine Printdoku ausgegraben. Demnach kann das ergebnis der Niederstwertermittlung als Materialpreis, Inventurpreis oder Planpreis übernommen werden. Habe das noch nie live gesehen, deswegen die Frage... Hat da jemand Erfahrungen?
Zuletzt bearbeitet am 13.03.23 16:00
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14.03.23 06:23
chrisu
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Re: gleitender Durchschnittspreis / Abwertung
Hallo,
die Abwertung (Niederstwert, Reichweite, Gängigkeit) würde ich nicht auf Materialebene durchbuchen, sondern den abgewerteten Preis je Preiseinheit in die Felder Steuerrechtspreis 1,2,3 oder Handelsrechtspreis 1,2,3 setzen. Je nachdem wie viele Stufen die Abwertung hat und welche Rechnungslegungsvorschrift betroffen ist, würde ich eines oder mehrere dieser Felder benutzen. Auf Basis der Werte von MRN9 kann man dann die Abwertung auf "Hilfskonten" buchen. Mit S/4 gibt es die Möglichkeit, dass man die Buchung erstellen lässt und nicht mehr manuell zu buchen hat.
Ja, manche verringern direkt den GLD. Das würde ich nicht machen. Es handelt sich ja "nur" um eine Bewertung.
lg chrisu
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