Mehrwertsteuerpaket 2010 - Ort der Dienstleistung und Vorsteuervergütungsverfahren
Am 12.02.2008 hat der Rat der europäischen Union das Mehrwertsteuerpaket 2010 verabschiedet. Dieses beruht im wesentlichen auf 3 EU-Richtlinien:
2008/8 - Ort der Dienstleistung
2008/9 – Vorsteuervergütungsverfahren
Verordnung 143/2008 in dem die Amtshilfe zwischen Mitgliedsstaaten geregelt wird
Als Resultat ergibt sich nichts geringeres als ein Paradigmenwechsel bei der Ortsbestimmung für Dienstleitungen, beim Vorsteuervergütungsverfahren und bei den allgemeinen Meldepflichten. Die Umsetzung in lokales Recht erfolgte in Deutschland durch das Jahressteuergesetz 2009 – dessen Änderungen zumeist ab dem 01.01.2010 gelten.
Standort der Dienstleistung
Für die Bestimmung des Dienstleistungsstandorts werden Geschäfte künftig in zwei Kategorien unterteilt. Umsätze zwischen Geschäftskunde und Privatkunde (B2C) unterliegen dem Ursprungslandprinzip – Umsätze zwischen Geschäftskunden (B2B) werden nach dem neuen Bestimmungslandprinzip abgebildet.
Im SAP System geschieht diese Unterscheidung mittels Umsatzsteueridentifaktionsnummer (UST-ID), welche im Stammsatz des Personenkontos unter den allgemeinen Daten hinterlegt wird. Im Umkehrschluss bedeutet dieses, dass in SAP Systemen wo die UST-ID für Unternehmen noch nicht durchgängig gepflegt ist Maßnahme erforderlich sind. Mit den Reports RFDKVZ00 und RFKKVZ00 bekommen Sie ein Kunden- und Lieferentenverzeichnis, das mit einer Abgrenzung auf das Feld Umsatzsteuer ID = „ “ alle zukünftigen vom System erkannten privaten Geschäftspartner auflistet. Sind dennoch Unternehmen dort vorhanden, so muss die UST-ID manuell nach gepflegt werden
Vergütungsverfahren
Sind Sie als Firma mit ausländischer Steuer in einer Rechnung belastet worden, kommt unter Umständen das Vergütungsverfahren zur Rückerstattung der Umsatzsteuer zum Einsatz. Beispiel: Macht der Mitarbeiter der deutschen Firma XY eine Geschäftsreise nach Italien, wird der italienische Hotelbeleg, Taxibeleg und Bewirtungsbeleg lokale Vorsteuer beinhalten. Diese konnte bisher nicht im inländischen Voranmeldungsverfahren geltend gemacht werden. Mit der Richtlinie 2008/9/EG wurde ein elektronisches Antragsverfahren für eine Vorsteuervergütung eingeführt. Somit können sämtliche Anträge zentral im Ansässigkeitsstaat (im Beispiel Deutschland) gestellt werden. Papierrechnungen und Unternehmerbescheinigungen müssen grundsätzlich nicht mehr als Originaldokument vorgelegt werden. Diese Neuregelung gilt ausschließlich innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten.
Im SAP System erfordert diese Neuregelung eine Konfiguration von zusätzlichen Steuerkennzeichen je Erstattungsland und pro Steuersatz. Nimmt man die Gesamtanzahl der EU Mitgliedsstaaten 27 und zieht man den Ansässigkeitsstaat DE ab, so sind mindestens 26 neue Steuerkennzeichen zu hinterlegen. Diese Anzahl erhöht sich um die Anzahl der unterschiedlichen Steuersätze je Land. Eine gute Übersicht finden Sie unter http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer. Alternativ kann ein pauschales Steuerkennzeichen definiert werden, das jedoch dazu verpflichtet den Steuerbetrag manuell einzugeben.
Meldewesen
Damit die Zusammenfassende Meldung (ZM) und in einigen ausgewählten Ländern (AT, FR, SE, ….) auch die erweiterte Intrastat eine korrekte Übersicht der zu meldenden Dienstleistungen beinhaltet, sind weitere Einstellungen im SAP System notwendig.
Bei einer reinen FI Buchung muss in den Aufwandszeilen der Steuerschlüssel nicht nur um eine Kennzeichnung für das Steuervergütungsverfahren handeln, sondern auch eine Kategorisierung der Dienstleistung erfolgen. Entsprechend ist vorab das jeweilige Sachkonto einer Kategorie zuzuordnen. Integrative Buchungen über das Verkaufsmodul SD oder das Einkaufmodul MM arbeiten für die Preis- Steuerfindung mit neu anzulegenden „Dienstleistungs- Materialien“. Diese neue Material Kategorie unterliegt keiner Bestandsführung und gehört auf keinen Fall ins Umlaufvermögen.
Fazit
Standortbestimmung für Dienstleistungen, Vergütungsverfahren und das neue Meldewesen werden auch unter dem Begriff Steuerpaket 2010 zusammengefasst. Weitere Informationen liefern diese wichtige Hinweise:
1298748 VAT 2010 (zentraler Hinweis)
1342919 Technische Voraussetzungen EU-Kennzeichen
1384895 Technische Voraussetzungen Zusammenfassende Meldung
1371729 Konfiguration im SD Modul
1386242 Konfiguration im CRM