Anfang September ging
eine seltsame Meldung
durch die Presse: Die
Bafin ahndet die Missachtung
von Ad-hoc-
Pflichten oft durch einen
bloßen Telefonanruf.
Und auf Verstöße
gegen Meldepflichten
bei Über- oder Unterschreiten von Anteilsschwellen
reagierte sie in mehr als 80 Prozent
der Fälle überhaupt nicht. Die Unternehmen
hätten es durch die neuen Vorschriften
der EU so schwer, hieß es.
Tatsache ist: Diese Kulanz hilft niemandem.
Denn gerade wenn die Komplexität
zunimmt, brauchen Unternehmen eine
verlässliche Handlungsgrundlage und
nicht ein Russisch-Roulette. Auch lässt
die Bafin den Compliance-Officer mit der
internen Durchsetzung der Regeln allein,
schließlich ist und bleibt das Sanktionsrisiko
sein wichtigstes Argument. Von jemandem,
der als Vorreiter in Sachen Compliance
gilt, ist Wankelmütigkeit ein denkbar
falsches Zeichen.