Der Termin für die Einführung der SEPA-Lastschrift am 1. November rückt näher. Doch selbst für Unternehmen, die im Retailgeschäft mit Lastschriften arbeiten, ergeben sich dadurch nicht notwendigerweise Änderungen. Wie der Gesamtverband
der Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigte, bleiben bestehende Einzugsermächtigungen auch über den Stichtag hinaus gültig. Denn bis dahin muss lediglich die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt sein; eine zwangsweise
Einführung der neuen Lastschrift durch die Banken ist jedoch nicht vorgesehen. Eine allmähliche Umstellung aller Mandate ist dennoch wahrscheinlich. Deshalb bemüht sich der GDV weiterhin darum, eine Umstellung zu erreichen,
die keine erneute Einwilligung der Kontoinhaber voraussetzt, sondern lediglich ein Widerspruchsrecht einräumt. Eine endgültige Entscheidung sei aber noch nicht getroffen worden, so der GDV.