Der VfCM begleitet seit über einem Jahr das am 05. Juni 2009 in einem „Hau-Ruck“-Verfahren verabschiedete neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG I).
Beim Thema Datenschutz im Credit Management geht es in erster Linie um die Kreditwürdigkeit der Kunden. Die Bewertung, ob jemand gut „genug“ für einen Kredit oder den Abschluss eines Vertrages ist, trifft dessen Persönlichkeit in höchstem Maße. Datenschutz ist deshalb für alle Unternehmen zu einem Thema geworden und wird die tägliche Arbeit im Credit Management verändern.
Die Wahrnehmung des Datenschutzes ist aber sehr oft eine ganz andere. Mögliche rechtliche und tatsächliche Auswirkungen werden aufgrund von „Nichtwissen“ oft unterschätzt. Wer weiß schon, dass eine vollelektronische Kreditentscheidung ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz sein wird? Und welche Informationen können Unternehmen noch von Auskunfteien erwarten oder dürfen legal an diese geliefert
werden? Im Sommer letzten Jahres hatte die Bundesregierung eine Novellierung verabschiedet und die im Bundestag für den Bereich zuständigen „Fach-Politiker“ im Innenausschuss, Beatrix Philipp (CDU) und Dr. Michael Bürsch (SPD), als Berichterstatter konnten sich danach lange nicht einigen. Nach monatelangem Stillstand kam das Thema völlig überraschend in der ersten Juni-Woche auf die Tagesordnung im Innenausschuss zurück
und wurde zwei Tage später in der zeitgleich stattfindenden zweiten und dritten Lesung durch den deutschen Bundestag gepaukt. Dieses auch noch mit weiteren Verschärfungen. Es hat doch sehr den Anschein, dass unbedingt ein Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden musste, um die Handlungsfähigkeit der großen Koalition zu beweisen. Denn wirklich verstanden haben können die Bundestagsabgeordneten wohl nicht, was sie mit dem
neuen BDSG Deutschland für einen immensen Schaden zufügen werden.
Die Problempunkte der BDSG Novellierung aus Sicht der VfCM-Mitglieder kurz zusammengefasst:
a) Verbot eines automatisierten Scoring, wenn keine positive Entscheidung vorliegt
b) Keine Datenweitergabe an Auskunfteien,wenn ein unbegründeter Widerspruch vorliegt
c) Das Verbot der Nutzung positiver Informationen
d) Eine Offenlegung von allen Scoring-Merkmalen
e) Eine wesentliche Verschärfung gegenüber bestehendem EU-Recht.
Welcher weltfremde und praxisferne Hintergrund bei der neuen Gesetzgebung die Politiker geleitet hat, wird durch das folgende Beispiel deutlich: Die Ausführungen des VfCM zum Scoring, dass es doch nicht entscheidend sein darf, auf welchen Weg und durch wen eine Kundenbewertung durchgeführt wird, sondern es wichtig sein muss, welche Inhalte und Vorgehensweise zu einer Kundenbewertung führen, sind leider trotz gegenteiliger mündlicher Äußerungen
von den Politikern nicht zur Kenntnis genommen worden. Nach schriftlichen Stellungnahmen zu insgesamt 4 Referentenentwürfen hat kurz vor der Verabschiedung durch die Bundesregierung im Juli 2008 eine Anhörung im Bundesinnenministerium stattgefunden. Geladen waren 26 Organisationen und Verbände, darunter auch der VfCM. Jedem Teilnehmer wurde 2 Minuten Redezeit zugestanden. Die trotz der Kürze der Zeit vorgetragenen, erheblichen Bedenken wurden zwar angehört,
haben aber zu keinerlei Verbesserungen geführt. Aus heutiger Sicht eine reine Alibiveranstaltung. Datenschutzskandale im Adresshandel haben dann zu einer absoluten Emotionalisierung bei den Politikern und Datenschützern geführt. Der VfCM hat weiterhin versucht, sachlich die bestehenden Bedenken zu vertreten und mit einer Extra-Ausgabe des „Credit Manager“ detailliert die bestehenden Problemstellungen aufgezeigt. Im September 2008 hat der Bundesrat
noch weitere Verschärfungen gefordert und seitdem lag das Gesetz im Bundestag und wurde im Innenausschuss des Bundestages beraten. Nach langen Bemühungen ist es dem VfCM gelungen, ein persönliches Gespräch mit dem Vorsitzenden des Innenausschusses Sebastian Edathy (MDBSPD) zu führen. Eine Stunde hatten Vertreter des VfCM am 13. Februar 2009 im Deutschen Bundestag die Gelegenheit, Bedenken und Lösungen Herrn Edathy vorzutragen und zu diskutieren. Herr
Edathy hatte sehr positiv auf unsere Bedenken sowie unseren Lösungsvorschlag reagiert und uns aufgefordert, eine Gesprächszusammenfassung an das für den Datenschutz zuständige Mitglied im Innenausschuss der SPD, Herrn Dr. Michael Bürsch (MDB), zu erstellen. Besonders interessant war unsere Kontaktaufnahme mit der im Innenausschuss für den Datenschutz zuständigen CDUBundestagsabgeordneten Beatrix Philipp (MDB). Neben einer direkten Kontaktaufnahme haben der Innenpolitische Sprecher
der CSU, Stephan Mayer (MDB), sowie der Generalsekretär der CDU Baden- Württemberg, Thomas Strobl (MDB), versucht, einen direkten Kontakt zu unterstützen. Leider hatte Frau Philipp absolut kein Interesse, die Bedenken sowie einen Lösungsvorschlag des VfCM anzuhören. Von einer Mitarbeiterin Ihres Berliner Abgeordnetenbüros ließ sie mitteilen, dass Frau Philipp in den letzten Monaten jedes Argument mindestens schon 6-mal gehört habe und ein Termin mit Vertretern des VfCM daher unnötig sei.
Frau Philipp vertritt übrigens für die CDU den Wahlkreis Düsseldorf II, Herr Edathy (SPD) in Niedersachen Nienburg- Schaumburg und Dr. M. Bürsch (SPD) in Schleswig Holstein Plön-Neumünster. Vielleicht können Mitglieder des VfCM vor Ort die bestehenden Bedenken deutlicher vortragen als ein „kleiner Verein“ mit Sitz in Kleve! Jede Unterstützung ist wichtig und hilfreich. Bitte verdeutlichen Sie das Ihren Bundestagsabgeordneten. Eine schriftliche Kontaktaufnahme mit dem Wirtschaftsministerium blieb bis
heute gänzlich unbeantwortet. Unbeirrt von der neuen Gesetzgebung arbeitet der Arbeitskreis Datenschutz weiter an einer effektiven Lösung. Aus Sicht des VfCM heißt diese Lösung: „Mindestanforderungen an Datenschutz im Credit Management“ (MaDiC). Grundlage für diese Mindestanforderungen im Datenschutz sind die erfolgreichen Mindestanforderungen an das Credit Management (MaCM). Der AK Datenschutz will mit diesen Mindestanforderungen an den Datenschutz Unternehmen einen Leitfaden und der Politik die Möglichkeit geben, diese zertifizierten
Mindestanforderungen als Voraussetzung anzuerkennen. Für die Nutzung positiver Informationen, ein elektronisches Scoring, die Weitergabe von Informationen an Auskunfteien sowie die Offenlegung von Scoring-Merkmalen nur an eine Zertifizierungsstelle. Nach der Gesetzgebung ist ja bekanntlich wieder vor der Gesetzgebung. Dem Büro des Bundesdatenschutzbeauftragten hat der AK Datenschutz angeboten, diesen Prozess aktiv zu begleiten. Eine aktive Mitarbeit sei dem Büro des Bundesdatenschutzbeauftragten leider nicht möglich, aber ein erstes Gespräch
wird Anfang Juli stattfinden.
Auf dem Bundeskongress im September in Göttingen wird der Arbeitskreis eine erste Ausarbeitung zu den Mindestanforderungen präsentieren. Jetzt hat der Arbeitskreis Datenschutz unter der „Federführung“ von Frau Rechtsanwältin Iraschko-Luscher erste Tipps im Umgang mit dem neuen Datenschutz erarbeitet. Diese als Beilage beigefügten „Tipps“ soll Ihnen helfen, sich auf die Änderungen vorzubereiten und über die Auswirkungen zu informieren. Das neue BDSG tritt am 01.04.2010 in Kraft.