BilMoG oder IFRS? - Der Weg zum richtigen Bilanzierungssystem für den Mittelstand
Das BilMoG kommt, so viel ist sicher. Betroffen sind alle deutschen Unternehmen, die bilanzierungspflichtig sind. Mit dem BilMoG kommen erhebliche Anforderungen auf die Unternehmen zu, was die Anpassung ihres Rechnungswesens betrifft: Immaterielle Vermögensgegenstände, Zeitwertbilanzierung von Finanzinstrumente, Bilanzierung von Rückstellungen zum
Erfüllungsbetrag, um nur einige zu nennen. In vielen Fällen ist der Abstand der BilMoG-Regelungen zu den IFRS recht gering. Daher stellt sich die Frage, ob man bei einer sowieso notwendigen Anpassung des Rechnungswesens, gleich vollständig auf IFRS umstellt. Gerade bei Unternehmen, die auch international tätig sind, kann dies eine langfristig sinnvolle Vorgehensweise sein.
In allen Entwürfen des Gesetzgebers zum BilMoG wird ganz klar und deutlich die Annäherung an IFRS als ein wesentliches Ziel genannt. Zu vermuten ist, dass neben der offen genannten Annäherung an die IFRS, als weiterer Grund auch die Vermeidung der Einführung der „IFRS for SMEs“, also der abgespeckten Version der IFRS für kleine- und mittelständische Unternehmen, hinzu kommt.
Wenn man sich die Inhalte des BilMoG und der IFRS vergleichend anschaut, sind wesentliche Punkte schon jetzt stark angenähert: Aktivierung selbsterstellter Vermögensgegenstände, Aktivierung erworbener Firmenwerte, Zeitwertbilanzierung von Finanzinstrumenten und die Bilanzierung von Rückstellung zum Erfüllungsbetrag. Auffälligster Unterschied ist, dass Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens weiterhin zu fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten bilanziert werden, es bleibt
also auch nach BilMoG bei möglichen Stillen Reserven in diesem Bereich. Unabhängig davon ob sich die betroffenen Unternehmen für BilMoG oder freiwillig für IFRS entscheiden, sind umfangreiche Anpassungen in der Organisation der Buchhaltung notwendig. Hier kann man sich die Frage stellen, ob man dann nicht gleich auf das zukunftssicherere IFRS umstellt. Ein typischer Mehraufwand darf aber nicht verschwiegen werden: Im Moment verlangen die IFRS auch von kleinen und mittelständischen Unternehmen eine vierteljährliche Aufstellung des Jahresabschlusses.
Als Vorteil kann allerdings gesehen werden, dass mit IFRS die ermittelten Zahlen auch für das interne Rechnungswesen, also für die Kostenrechung und das Controlling eingesetzt werden können.
Gerade für Unternehmen, die sich sehr schnell entwickeln und eine internationale Ausweitung ihrer Aktivitäten vor sich haben, stellen die IFRS eine überlegenswerte Alternative dar. Mit Hilfe von IFRS können ausländische Tochterunternehmen leichter überwacht und gesteuert werden, und schließlich in eine ggf, notwendigen Konzernabschluss einbezogen werden. Auch bei der Information aktueller und zukünftiger Geldgeben (vor allem internationaler Geldgeber) bieten die IFRS Vorteile, da sie sehr gute Vergleichsmöglichkeiten bieten.