Datenschutzfalle: Auftragsdatenverarbeitung im SAP-Consulting?!
Führen Sie Auftragsdatenverarbeitung durch, ohne es zu wissen? SAP-Berater haben oft Zugang zu personenbezogenen Daten ihrer Kunden. Für SAP-Dienstleister und Servicemitarbeiter gilt es, die gesetzlichen Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu kennen und diese zu erfüllen. Im SAP-Support hat man es mit der sogenannten Auftragsdatenverarbeitung zu tun, wenn man selbst oder beauftragte Subunternehmer potenziell Zugang zu personenbezogenen Daten in den Rechnersystemen der Kunden haben.
Hierfür und für andere Beispiele müssen datenschutzrechtliche Vereinbarungen getroffen werden, sowohl für Freelancer als auch für SAP Beratungen mit weniger als zehn Mitarbeitern. Hat man mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, benötigt man immer einen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen.
Aus Vereinfachungsgründen kann es sinnvoll sein, einen externen Datenschutzbeauftragten zu berufen – statt einen eigenen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten zu machen. Ein externer Datenschutzbeauftragter ist Experte zum Datenschutz, neutral, fachlich auf dem neuesten Stand und genießt keinen besonderen Kündigungsschutz, wie es ein eigener Mitarbeiter tut. Durch Nutzung von EU-Fördermitteln kann man externe Datenschutzbeauftragte bereits zwischen 125 und 500 Euro jährlich beauftragen.