Rigorosere Betriebsprüfer, empfindlichere Strafen. Die Zeiten haben sich geändert. Um Steuer-Compliance kommt heute niemand mehr herum.
„Ich kann kaum noch schlafen. Ständig träume ich von Verrechnungspreisen“, klagt einer, „Die Angst geht um“, sagt ein anderer. Wer derzeit mit Mitarbeitern deutscher Steuerabteilugen spricht, stößt auf viel Unsicherheit. Das Problem: In einer zunehmend
digitalen Welt stehen den modernen Betriebsprüfern immer weitergehende Prüfungsmethoden zur Verfügung – und diese werden zunehmend genutzt. Auch gibt es steuerliche Entwicklungen wie zum Beispiel im Bereich der Funktionsverlagerung, die die steuerlichen
Risiken erhöhen. Es drohen ergebniswirksame Steuernachzahlungen inklusive Zinsen sowie Bußgelder. Auch strafrechtlich wird das Thema – wie zuletzt im Dezember 2008 vom BGH bestätigt – zunehmend relevant. Die Verunsicherung in den Steuerabteilungen
muss deshalb auch Compliance-Verantwortliche interessieren.
Dabei hat sich die Rechtslage kaum verändert. Stattdessen werden bestehende Rechtsnormen von den Betriebsprüfern härter umgesetzt. So beobachtet Andreas Türksch, Leiter des Transfer Pricing Teams bei Volkswagen: „Seit fünf Jahren steigen die Compliance-Anforderungen.
Auch wenn sich faktisch wenig geändert hat, werden immer weitergehende Dokumentationen angefordert. Die Betriebsprüfer haben aufgerüstet.“ Ein Grund für diesen Wandel ist politischer Natur: Die Kommunen versuchen über die konsequentere Anwendung der Steuergesetze ihre leeren Haushalskassen
zu füllen. Zunehmend argwöhnisch sehen sie es daher, wenn zum Beispiel ausländische Konzerne ihren Töchtern im Hochsteuerland Deutschland Management Fees in Rechnung stellen, dies andersherum aber kaum geschieht. Oder wenn die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Deutschland geltend gemacht werden, die gewinnbringende
Produktion dann aber in Niedrigsteuerländer verlagert wird, ohne dass entsprechende Ausgleichszahlungen in die Kassen der deutschen Mutter fließen. Für eine derartige Steuergestaltung brummte der Fiskus dem Schraubenhersteller Reinhold Würth im Mai 2008 ein hohes Bußgeld auf und verurteilte die Unternehmerlegende sogar zu einer
Vorstrafe.
Von der Stichprobe zur totalen Kontrolle
Auch können Betriebsprüfer ihre Untersuchungen heute sehr viel umfassender durchführen. Während noch vor wenigen Jahren stichprobenartig Leitz-Ordner aus den Schränken gezogen wurden, durchforsten die Prüfer heute mit Hilfe von IT-Tools die gesamte Buchführung auf Unstimmigkeiten. Sie verarbeiten die Daten zunehmend abseits derERP-Systeme weiter mit Programmen wie
ACL und IDEA, berichtet Peter Schiwek, bei SAP im Solution Management für den Bereich Audit tätig. Dabei verpflichten die 2001 erlassenen Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) die Unternehmen dazu, den Betriebsprüfern den Zugriff auf die steuerrelevanten Unternehmensdaten zu ermöglichen. Peter Schiwek stellt fest, dass auch heute noch einige
Unternehmen diesbezüglich schlecht vorbereitet sind. Das ist riskant, weil sich Betriebsprüfungen immer auf einen zurückliegenden Zeitraum von mehreren Jahren beziehen. „Die Rekonstruktion der Daten kann dann extrem aufwendig werden. Wichtig ist deshalb, die Daten im laufenden Geschäftsbetrieb zeitnah für eine spätere Prüfung aufzubereiten“, rät Schiwek. Unternehmen haben
weder ihre Kapazitäten noch ihre Prozesse an die neuen Methoden der Betriebsprüfer und die steigenden Compliance-Risiken angepasst. Oft bekommt die Steuerabteilung steuerlich relevante Sachverhalte gar nicht mit. So werden in Großkonzernen jährlich bis zu 200-mal Unternehmensbereiche international verlagert. Insbesondere mit den für das Geschäftsjahr 2008 erstmalig anzuwendenden
Regeln zur Funktionsverlagerung birgt dies große Risiken, denn gerade in diesem Bereich sind die Dokumentationspflichten deutlich umfangreicher als früher.
Christoph Besch, Steuerexperte bei PwC, beobachtet, dass sich die Compliance-Abteilungen dieses Themas nicht ausreichend annehmen. Ein Grund ist die Skepsis aus der Steuerabteilung: „Viele Steuerfachleute halten Compliance noch immer für ein Modethema ohne Relevanz im steuerlichen Bereich. Sie agieren nach dem Motto: Er ging auf früher ohne. Was lange ausreichte, funktioniert heute
aber nicht mehr. Nicht zuletzt mit dem BilMoG erhöhen sich die Kontrollpflichten. Ein umfassendes Risikomanagement muss auch steuerliche Risiken erfassen.“ Auch ist die Steuerabteilung immer stärker auf die Zuarbeit anderer Bereiche wie dem Controlling angewiesen. Doch die haben - insbesondere mit der derzeitigen Krise – oft ganz andere Sorgen. So berichtet Türksch,
dass das Controlling kaum bereit ist, zusätzliche Reports zu fahren. „Daher müssen wir die immer umfangreicheren Dokumentationen selbst anfertigen, anstatt sie nur zu kontrollieren.“ VW hat deshalb die Steuerabteilung ausgebaut und ein eigenes Team für das Thema Verrechnungspreise gegründet. In vielen kleineren Unternehmen besteht diese Option nicht. Die resultierende Überlastung führt zu
Fehlern und einer unzureichenden Dokumentation – die sich in ein paar Jahren bei der nächsten Betriebsprüfung rächen wird. Hier haben Compliance-Beauftragte die Verantwortung, den Steuerabteilungen mit Hilfe entsprechender Verfahrensanweisungen und Kontrollen den Rücken zu stärken. Denn Steuerverantwortliche mit Schlafstörungen kann sich keiner leisten.
Quelle: Umfrage von www.compliance-plattform.de.de