Eigentlich war die Idee sehr schön. Elektronische Rechnungen sind sowohl für Sender und Empfänger kostengünstiger als
Papierrechnungen und sollen so nach und nach die Papierrechnung ersetzen. Geschätzes Einsparungsvolumen in Europa 238 Milliarden € *.
Sicher man kann streiten ob diese Zahl zu hoch ist, Fakt ist – es gibt großes Einsparungspotential.
Wäre da nicht das Wort „EIGENTLICH“. In Deutschland sind wir nunmal sehr gründlich und haben mit der Vorraussetzung der
qualifizierten elektronischen Signatur und dem Thema Vorsteuerabzugsberechtigung (im Rahmen der GDPdU) zwei sehr große Hürden
für eine massenhafte Verbreitung bzw. Akzeptanz der elektronischen Rechnung geschaffen.
Das Steuervereinfachungsgesetz (StVereinfG) 2011 könnte jetzt einen 2. Versuch bedeuten
die der elektronischen Rechnung hier in Deutschland zur Durchbruch verhelfen könnte. Der Gesetzesentwurf sieht beispiesweise
vor, dass die Anforderung zur qualifizierten elektronischen Signatur entfallen soll.
Entsprechend könnten Rechnungen in Zukunft per Mail als Text oder PDF Anhang versendet werden.
Der Gesetzesentwurf inklusive Fragenkatalog sind jeweils öffentlich zugänglich:
http://www.bundesfinanzministerium.de
Ab dem 01.07.2011 könnte der Entwurf als Gesetz verabschiedet werden. Dann wird sich in Deutschland die elektronische Rechnung aus einer Nische in Richtung Standard entwickeln. In anderen Ländern wie z.B. der Schweiz hat es genauso funktioniert. Hier fällt mir spontan der Werbeslogan ein „Wer hat’s erfunden?“
*(kumuliert über 6 Jahre, Quelle: CapGemini, „SEPA: potential benefits at stake“. Januar 2008) Quelle: Jörg Siebert