BilMoG: Alles kann, nichts muss - F&E-Kosten können aktiviert werden
Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit, gleichzeitig kostengünstig und einfach - die Ziele der Bilanzmodernisierer waren hoch gesteckt.
Doch das nach langen Querelen Anfang April verabschiedete BilMoG ist an vielen Stellen nicht mehr als ein fauler Kompromiss.
Besonders deutlich wird dies bei dem neuen Aktivierungswahlrecht von immateriellen Vermögensgegenständen: Bisher verschwanden selbstgeschaffene Patente als Aufwand in der GuV,
stille Reserven in Milliardenhöhe schlummerten hinter den HGB Bilanzfassaden. Um die Transparenz zu erhöhen, sollten die Stundenzettel aus den Enticklungsabteilungen
mit dem BilMoG auf der Aktivseite der Bilanz erfasst werden.
Der Aufschrei der Kritiker aber war zu laut: Die Unternehmen fürchteten den steigenden bürokratischen Aufwand, Bilanzleser die enormen
Bewertungsspielräume. Auch an das Argument der leichteren Kreditverhandlungen dank besserer Eigenkapitalquote glaubten nur wenige: Gerade in der derzeitigen Krise
hätten Banker diese vergleichsweise riskante Aktiva vermutlich einfach herausgerechnet, so die Vermutung der Skeptiker. Mit dem BilMoG light heisst das Motto nun also
Alles kann, nichts muss, denn das Wahlrecht erlaubt eine Aktivierung. Wem dies aber zu aufwendig ist, belässt einfach alles beim Alten. Kostengünstig und einfach ist die Regel vielleicht, zu mehr Transparenz und
Vergleichbarkeit wird sie sicherlich nicht führen