Damit ist der Weg für grenzüberschreitende Bankzahlungen ab dem 1. Februar 2014 endgültig frei. Unternehmen und Bürger in der EU werden künftig rechtssicher und günstig ihren Zahlungsverkehr mit dem Ausland abwickeln können.
Die neuen 22-stelligen internationalen Kontonummern (IBAN) werden zur reibungslosen Verständigung der Banken untereinander beitragen und es ihren Kunden ermöglichen, sämtliche grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen von einem einzigen Bankkonto aus jedem beliebigen EU-Land durchzuführen. Neue Nummern brauchen dabei im Prinzip nicht gelernt zu werden, da neben der Länderkennzeichnung (z. B. DE für Deutschland) lediglich zwei Prüfziffern hinzugefügt werden. Dann folgt die Zahlenkombination aus Kontonummer und Bankleitzahl. Dafür wird die separate internationale Bankleitzahl (BIC) spätestens ab 2016 wegfallen.
Auf Wunsch Deutschlands gibt es eine Übergangsfrist für die Nutzung der alten Kontonummern im Inland bis 1. Februar 2016.
Besonders der Handel dürfte sich darüber freuen, dass das in Deutschland entwickelte elektronische Lastschriftverfahren nun auch in den europäischen Zahlungsraum integriert werden wird. Die Mandate werden ihre Gültigkeit behalten.
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