Als Ergebniss der Umfrage lässt sich generell feststellen, dass die Anzahl der Anlageklassen
überwiegend an der gesetzlichen Strukturierung gemäß §268 HGB ausgerichtet ist. Die größte einzelne
Personengruppe von ca. 30 % verknüpft die SAP Konfiguration mit diesem rechtlichen Aspekt.
Im Sinne der Übersichtlichkeit und Wartbarkeit eine zu empfehlende Vorgehensweise.
Insgesamt ist ebenfalls die Tendenz zu erkennen möglichst wenige Anlageklassen zu verwenden.
Knapp 70 % kommen mit weniger als 40 Anlageklassen aus. Ein weitaus geringerer Anteil von 30 % verwendet
das Customizing Objekt wohl für weitere technische/organisatorische Gruppierungen. Sonst ist eine
Anzahl von 70 und mehr Anlageklassen nicht zu erklären.