Am 02.11.2009 ist nach der SEPA-Überweisung nun auch ein einheitliches europäisches Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschrift) an
den Start gegangen. Im Gegensatz zum bisherigen deutschen Lastschriftverfahren können damit auch Beträge von Konten im europäischen Ausland eingezogen werden.
Das neue Verfahren, das ab 1. November 2010 verpflichtend von allen Banken unterstützt werden muss, soll wesentlich zur Schaffung des europäischen Binnenmarktes
beitragen, indem grenzüberschreitende Euro-Zahlungen innerhalb Europas genauso einfach und zu gleichen Preisen möglich werden wie auf nationaler Ebene.
Um das neue Verfahren zu testen, hat ABK /EFiS im November 2009 insgesamt 183 Lastschriften von Konten bei 76 unterschiedlichen Banken eingereicht. Die Rückmeldungen
der bezogenen Kontoinhaber hat ibi research an der Universität Regensburg anonymisiert ausgewertet und aufbereitet. Die Ergebnisse sind im Folgenden dargestellt.
Fast jeder dritte Einzug schlug fehl.
Bei 56 eingereichten Lastschriften wurde dem SEPA-Flieger die Landeerlaubnis verweigert, da die betreffenden Institute die SEPA-Lastschrift noch nicht unterstützen. Insgesamt 127
Lastschriften konnten erfolgreich eingezogen werden, 56 Rückmeldungen der bezogenen Kontoinhaber flossen in die vorliegende Auswertung ein.
Die erforderlichen Informationen für den Zahlungspflichtigen waren in der Regel vorhanden.
Der Verwendungszweck, die Mandatsreferenz und die Gläubiger-Identifikationsnummer (vgl. hierzu Abschnitt 2) waren in den meisten Kontoauszügen
vollständig und richtig wiedergegeben. Es fällt jedoch auf, dass die beteiligten Banken unterschiedliche Bezeichner für diese Informationen verwenden (z.B. „EREF+“,
„Auftragsreferenz“ oder „Kundenreferenz“ für die Ende-zu-Ende-Referenz). Hier ist eine stärkere Standardisierung wünschenswert, um den Kunden das Auffinden der benötigten
Informationen bzw. die automatisierte Weiterverarbeitung der Kontoauszüge zu erleichtern.
Der abweichende Auftraggeber wurde nur von 38% der Banken vollständig angegeben.
Ziel dieses Attributs ist es, den Zahlungspflichtigen die Zuordnung von Lastschriften zu erleichtern, die durch einen Dienstleister im Auftrag eines Dritten eingezogen
wurden. So kamen die im Rahmen des Jungfernflugs eingezogenen Beträge als Spende der Janusz-Korczak-Schule in Langen zugute, Einreicher war jedoch die EFiS AG. In 43% der Auszüge
fehlte jedoch der Name des abweichenden Auftraggebers, bei weiteren 20% der Auszüge war der Name unvollständig wiedergegeben.
Quelle: Erfahrungen aus dem Jungfernflug des europäischen Lastschriftverfahrens von EFiS / ABK und ibi research