Bei der Umsetzung des europaweiten Lastschriftverfahrens SEPA hinkt Deutschland hinterher. Das
zeigt ein Briefwechsel zwischen dem European Payments Council (EPC) und dem Finanzministerium,
der der Redaktion von „Der Treasurer“ vorliegt. Laut Angaben der Deutschen Bundesbank wurde mit
dem Kreditgewerbe ein Vorschlag erarbeitet, wie bestehende Einzugsermächtigungen automatisch in
SEPA-Mandate umgewandelt werden könnten. Die Zahler werden vom Empfänger über die Änderung
der Einzugsermächtigung in ein SEPA-Lastschriftmandat informiert und haben eine Widerspruchsfrist
von zwei Monaten.
Dafür, so die Bundesbank, sei aber eine gesetzliche Verankerung der Mandatsmigration erforderlich – und die gibt
es nicht. Das bemängelt auch das EPC in seinem Brief. Die Akzeptanz des Verfahrens in Deutschland sei
wichtig, weil hier Einzugsermächtigungen doppelt so oft genutzt würden wie im Rest der EU. Jörg Asmussen, Staatssekretär im
Finanzministerium, schiebt in seiner Antwort die Verantwortung auf die Banken: Der Bankensektor sei eher langsam, wenn es darum
geht, Kunden von den Vorteilen des SEPA-Verfahrens zu überzeugen.
Gesetzliche Lösungen würden erst erwogen, wenn das SEPA-Projekt vom Scheitern bedroht sei. Nach zügigen Entscheidungen
sieht es erst einmal nicht aus: Bis Ende 2011 hat die Bundesregierung laut Parlamentsbeschluss Zeit, die Notwendigkeit
gesetzgeberischer Unterstützung zu prüfen. Aus Bankenkreisen kommt Gegenwind: Schließlich könnte die öffentliche Hand mit gutem Beispiel
vorangehen, mit den eigenen Lastschriftvolumina kritische Masse erzeugen und so dem SEPA-Verfahren zum Erfolg verhelfen.