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  Top 10 - Steueränderungen in diesem Jahr

1. Maßgeblichkeitsprinzip
5 Abs. 1 EstG

Die im Einkommensteuerrecht bisher festgeschriebene umgekehrte Maßgeblichkeit wird aufgehoben. Für den HGB Abschluss entfallen somit zukünftig die nach §6b bisher notwendigen Sonderposten mit Rücklageanteil sowie andere steuerlich motivierte Abschreibungen


2. Geringwertige Wirtschaftsgüter
§ 6 Abs. 2 & Abs. 2a EstG

Die „alte GWG Regelung“ Wirtschaftsgüter bis 410 € sofort abschreiben zu können ist nun wieder optional möglich. Alternativ gibt es nach wie vor die Regelung für Sammelposten, d.h. Wirtschaftsgüter von 150 € bis 1000 €, die dann linear über 5 Jahre abgeschrieben werden. Dieses Wahlrecht besteht je Wirtschaftsjahr für geringwertige Wirtschaftsgüter.


3. Immaterielle Wirtschaftsgüter
§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB

Was bisher für erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter galt, wird nun auch für selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter möglich. Wenn diese einzeln brauchbar und veräusserbar sind (z.B. Software), können die selbst erstellten immateriellen Wirtschaftsgüter aktiviert werden. Nach wie vor gilt, dass nur Herstellungskosten aktivierungsfähig sind – Forschungkosten sind aussen vor.


4. Finanzinstrumente
IAS32, 39

Aktien, Fondanteile und Derivate die zu Handelszwecken erworben werden sind künftig zum Bilanzstichtag mit dem Zeitwert zu bewerten. Nicht realisierte Kursgewinne/verluste tauchen damit in der Gewinn- und Verlustrechnung auf. Diese Vereinheitlichung und Vereinfachung führt zu einer besseren Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen HGB, IFRS und US-GAAP.


5. Rückstellungen
§249 Abs 1 HGB / § 6 Abs. 1 EStG

Rückstellungen konnten bisher für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung gebildet werden. Dieses Möglichkeit wurde mit dem BilMoG und einer Angleichung an IFRS abgeschafft. Für das HGB ist jetzt auch der Erfüllungsbetrag anzusetzen, der zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt (wenn diese wesentlich sind). §253 Abs 2 sieht außerdem vor, dass Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren mit dem durchschnittlichen Marktzins abzuzinsen sind.


6. Ist-Besteuerung
Diese Besteuerungsform zielt darauf ab, dass die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ersta dann an das Finanzamt zu entrichten ist, wenn die Rechnung vorher vom Kunden bezahlt worden ist. Die Grenze gilt für Unternehmen mit einer Umsatzgrenze von 500.000 € und schont somit deren Liquidität. Diese Massnahme ist zunächst befristet bis 31.12.2011.


7. Ort der sonstigen Leistung
§3a,b UStG

Dienstleistungen die für ein Unternehmen erbracht werden, gelten neuerdings am Ort des Leistungsempfängers bewirkt. Die neue Regelung gilt ausdrücklich nicht für erbrachte Diestleistungen gegenüber von Nichtunternehmern.


8. Zusammenfassende Meldung
Bisher war eine Zusammenfassende Meldung dann abzugeben, wenn Unternehmer, die innergemeinschaftliche Lieferungen / Verbringen ausführen. Ab dem 01.01.2010 ist neu, dass jetzt die umgekehrte Steuerschuld, d.h. ein Reverse Charge Verfahren gilt. Die Fälle wo im übringen Gemeinschaftsgebiet eine sonstige Leistung ausgeführt wird und die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, müssen in der ZM mit aufgenommen werden


9. Ermäßigte Umsatzsteuersatz für „Beherbergungsleistungen“
§ 12 Absatz 2 UStG

Damit reduziert sich der Steuersatz für Hotelübernachtungen auf 7 %. Andere Leistungen wie Frühstück oder Telefonkosten schlagen weiterhin mit 19 % zu Buche.


10. Veröffentlichungspflicht
§ 267 HGB

Um Unternehmen von den bürokratischen Hürden, d.h. Umfang der Veröffentlichung zu befreien wurden die Schwellwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse um 20 % erhöht. Damit fallen mehr Unternehmen in die Kategorie kleine / mittelgroße Kapitelgesellschaften was wiederum einen geringeren Umfang der Veröffentlichten Zahlen und Berichte mit sich bringt. Beispielsweise sind kleine Kapitalgesellschaften von den folgenden Vorschriften befreit (§274a): kein Anlagengitter, geringere Erläuterungen zu Forderungen/Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten oder Abgrenzung latente Steuer


Quelle: www.fico-forum.de


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