Wie sicher ist das Bezahlen mit SEPA-Lastschriften?
Die gegenseitige Annäherung der europäischen Länder im freien Personen- und Warenverkehr hat im elektronischen Zahlungsverkehr mit SEPA (Single Euro Payments
Area) ihre Fortsetzung gefunden. Die Vision von SEPA, bargeldlose Euro-Zahlungen in Europa zu vereinheitlichen, wurde im Januar 2008 mit der Lancierung der SEPAÜberweisung
verwirklicht. Am 2. November 2009 startete um 13 Uhr erfolgreich eine weitere Dienstleistung: das SEPA-Lastschriftverfahren. Welche Rolle spielen Sicherheitsvorbehalte für die zukünftige Akzeptanz dieses Zahlungsinstruments?
An diesem neuen Verfahren nehmen bereits 2600 europäische Finanzinstitute aus 22 Ländern teil; darunter auch die Schweizer Finanzinstitute Credit Suisse, Neue Aargauer Bank, Clariden Leu, UBS und PostFinance.
Als erstes neues Lastschriftverfahren ist das so genannte SEPA-Core-Lastschriftverfahren (SEPA Core Direct Debit Scheme) eingeführt worden, welches das Basislastschriftverfahren (mit Widerspruchsmöglichkeit) insbesondere
für den Bereich «Business to Customer» bildet. Geplant ist, ab Ende 2010 für den Bereich «Business to Business» (ohne allgemeine Widerspruchsmöglichkeit) das SEPAB2B-Lastschriftverfahren (SEPA B2B Direct Debit Scheme)
einzuführen sowie diverse weitere Dienstleistungen wie z.B. das «e-Mandate» (elektronische Belastungsermächtigung) umzusetzen.
Was ist eine SEPA-Lastschrift?
In einer Art Umkehrung einer Überweisung ermächtigt der Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger bei seiner Bank den geschuldeten Betrag einzuziehen. Grundlage jeder Lastschrift ist eine bilaterale Vereinbarung (Mandat)
zwischen einem Zahlungspflichtigen und Zahlungsempfänger, die SEPA-Lastschrift als Zahlungsmittel zu nutzen. Der Zahlungspflichtige erteilt einem Zahlungsempfänger im In- oder Ausland mittels einer Belastungsermächtigung
(Mandat) das Recht, SEPA-Einzüge in Euro auf seinem Konto vorzunehmen. Bis zum Zeitpunkt der ersten Einreichung einer Lastschrift (mit elektronischem Mandat) durch den Zahlungsempfänger haben weder das Finanzinstitut
des Zahlungsempfängers noch das Institut des Zahlungspflichtigen Kenntnis von dieser bilateralen Vereinbarung. Das SEPA-Lastschriftverfahren funktioniert demnach gleich wie bestehende Verfahren in den meisten europäischen
Ländern, wo das Mandat beim Zahlungsempfänger physisch aufbewahrt wird.
Wie sicher ist das Verfahren?
Obwohl Lastschriften vom Grundsatz her für Zahlungspflichtige wie auch für Zahlungsempfänger eine komfortable Lösung der Rechnungsstellung und -bezahlung darstellen, spielen die Schweizer Lastschriftverfahren
(LSV+/BDD) mit einem prozentualen Anteil von weniger als 4% aller Zahlungsinstrumente, im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern wie z.B. Deutschland mit einem Anteil von über 40%, eine vergleichsweise geringe Rolle.
In der Schweizer Bevölkerung bestehen zum Teil starke Vorbehalte gegenüber einem direkten Zugriff von Dritten auf das eigene Bankkonto, was auf ein hohes Sicherheitsbedürfnis hindeutet. Die Vorbehalte und der hohe
Sicherheitsanspruch lassen sich – verstärkt noch durch weitere spezifische Unsicherheiten – auf das SEPA-Lastschriftverfahren übertragen.
In einer Umfrage wollten die meisten interviewten Personen grundsätzlich die absolute Kontrolle über ihre Konti haben und den exakten Zeitpunkt einer Zahlung selbst definieren oder bevorzugen bereits bestehende Zahlungswege via Rechnung, Kreditkartenbelastung
usw. Bei Personen, welche grundsätzlich offen sind für grenzüberschreitende Lastschriftverfahren, spielt das Vertrauen ins Einzugsland eine wesentliche Rolle: Während bei direkten Nachbarländern ein relativ hohes Vertrauen
vorhanden ist, nimmt dieses mit zunehmender östlicher Entfernung ab. Weiter spielt auch die Grösse und Reputation eines Zahlungsempfängers eine entscheidende Rolle: hier werden grundsätzlich bekannte Marken bevorzugt. Ebenfalls entscheidend ist die Kundenfreundlichkeit des
Mandats: je geringer diesbezüglich der Aufwand ausfällt, desto eher ist der Zahlungspflichtige bereit, das Mandat zu unterschreiben. Diese Erkenntnisse und insbesondere der hohe Sicherheitsanspruch wurden in die Konzeption und Entwicklung des
SEPA-Lastschriftverfahrens eingebracht. Damit sollen die Vorbehalte der Zahlungspflichtigen weitestgehend ausgeräumt und eine grösstmögliche Akzeptanz am Markt erreicht werden.
Die Ausgestaltung des SEPA-Lastschriftverfahrens enthält im Wesentlichen folgende Sicherheitsvorkehrungen:
• Ohne Abschluss eines speziellen Vertrages für SEPALastschriften sind bei den meisten Schweizer Finanzinstituten die Konti der Zahlungspflichtigen nicht verfügbar.
Das bedeutet, dass eine SEPA-Lastschrift erst belastet werden kann, wenn der Zahlungspflichtige seine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren an sein Finanzinstitut
bestätigt hat. Mit dieser Massnahme sollen die Kunden vor ungerechtfertigten Ersteinzügen geschützt werden.
• Bei jeder Belastung hat der Kunde ein allgemeines Widerspruchsrecht, welches er ohne Begründung bis acht Wochen nach Belastung geltend machen kann.
• Die Belastung wird im Falle eines Widerspruchs durch das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen valutakonform rückgängig gemacht.
• Bei einer unrechtmässigen Belastung (beispielsweise bei einer Belastung trotz aufgehobenem Mandat) beträgt die Widerspruchsfrist sogar 13 Monate nach Belastung.
• Der Kunde hat zudem die Möglichkeit, vorgängig Belastungen gewisser Zahlungsempfänger zu untersagen.
• Nationale und internationale Vorgaben zu Sicherheitsund Abwicklungsstandards werden auch im SEPALastschriftverfahren umfassend umgesetzt.
• Eine einzelne Transaktion kann jederzeit über die gesamte Kette aller an einer Transaktion beteiligten Parteien nachvollzogen werden.
• Rückzahlungspflicht einer Belastung durch das Empfängerinstitut im Falle eines Widerspruchs, auch wenn der Zahlungsempfänger zwischenzeitlich zahlungsunfähig geworden ist (z.B. bei Konkurs). Diese Verantwortung
des Empfängerinstitutes hat den Effekt, dass grundsätzlich nur Einzüger mit positivem Rating am SEPALastschriftverfahren teilnehmen.
Fazit
Grundsätzlich erfüllt das SEPA-Lastschriftverfahren und insbesondere die Schweizer Interbankenlösung (SEPALastschriftservice) alle Voraussetzungen, sämtlichen teilnehmenden Parteien ein sicheres, zuverlässiges und
kompetitives grenzüberschreitendes Lastschriftverfahren anbieten zu können. Nichtsdestotrotz wird in der Anfangsphase mit einem geringen Einzugsvolumen gerechnet, denn die Ablösung bestehender Verfahren erfordert technisch und geschäftspolitisch
bedingt seine Zeit. Mittelfristig hat das SEPA-Lastschriftverfahren eindeutig Potenzial, sich in Europa als wichtiges Zahlungsverkehrsprodukt zu etablieren. Langfristig bietet das SEPA-Lastschriftverfahren im Euro-Raum eine reelle Chance, die nationalen Systeme
abzulösen, wodurch auch in der Schweiz als klassisches Import- und Exportland diese Volumen kontinuierlich zunehmen könnten